Ernst Erb
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Selten - aber doch - kommt von Mitgliedern der Wunsch, etwas über die "Stiftung Radiomuseum Luzern" zu erfahren. Die wichtigsten Urkunden zu dieser Stiftung finden Sie im Anhang als PDF-Dateien. Grundsätzlich ist eine Stiftung entweder die Schenkung von Vermögenswerten, meist für wohltätige oder gemeinnützige Zwecke - oder die durch einen Stiftungsakt errichtete Institution. Etwas aus dem grossen Meyers-Lexikon: "Sondervermögen, das gemäss dem Willen eines Stifters selbständig verwaltet und zur Förderung eines bestimmten Zweckes verwendet wird ... Die rechtsfähige private Stiftung entsteht durch einen rechtsgeschäftlichen Akt des Stifters und die nach freiem Ermessen zu erteilende staatliche Genehmigung. Sie untersteht zudem einer weitgehenden Rechtsaufsicht des Staates." Natürlich gibt es auch Stiftungen des Staates oder staatlich unterstützte Stiftungen. Das ist bei der "Stiftung Radiomuseum Luzern" natürlich nicht der Fall. Die Stiftung hat bis jetzt auch keine Gönner. Die Stiftung habe ich gegründet, damit Sammlung (besonders die Schweizer-Geräte der 20er Jahre) und Radiomuseum.org mich überleben können. RMorg gehört also juristisch gesehen der Stiftung, auch wenn ich die meisten Ausgaben direkt bezahle. Mitglieder der Non-Profit-Organisation Radiomuseum.org sind nicht Mitglieder der Stiftung, sondern Personen, die als "registrierte Benutzer" das RMorg fördern, sie haben bestimmte Rechte und Pflichten. Diese kann man auf der Anmeldeseite einsehen. Ein RMorg-Förderer bzw. "registrierter Benutzer" (kurz Mitglied) ist jederzeit frei, auf seine Rechte und Pflichten zu verzichten - unabhängig davon, ob es der Stiftung finanziell gut oder schlecht geht - er haftet nicht. Attachments:
This article was edited 07.Jul.08 09:42 by Ernst Erb . |
Ernst Erb
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Schem.: 5178 Pict.: 6171 19.Oct.09 14:25 Count of Thanks: 1 |
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Sicherheit und Kontinuität über alles! Eine Stiftung dieser Art ist nur auflösbar, wenn die Aktiven in eine andere Stiftung für den gleichen oder ähnlichen Zweck oder in eine öffentlich-rechtliche Organisation übergehen. Eine Stiftung ist nicht auflösbar wie ein Verein mit Statuten und Abstimmung. Trotzdem stellen sich Fragen zur Sicherheit der Daten. Natürlich haben wir einen täglichen Backup. Zudem haben wir einen Bestand (Server) in Zürich und andere Bestände (Backups) in Luzern und Meggen. Das reicht aber nicht gegen alle möglichen Risiken. Zudem muss diese Person allen Mitgliedern bekannt und ein Ratsmitglied sein, nicht aber unbedingt Stiftungsrats-Mitglied. Wem diese Sicherung der Kontinuität am Herzen liegt, der kopiert die Liste der Ratsmitglieder für den Fall, dass RMorg während einiger Tage nicht mehr am Netz wäre. Siehe Link "Organisation". Inzwischen haben wir den Schritt realisiert, eine Harddisk mit dem gesamten Bestand vom 30. Juli 2009 inkl. den Programmen etc. und inklusive VMware zu erstellen, diesen an (Dr.) Thomas Albrecht, USA zu senden. Er war übrigens bei IBM für die Forschung und Entwicklung tätig (z.B. auch im IBM Forschungslaboratorium Rüschlikon), doch hat IBM diese Sparte an Hitachi verkauft, wo er nun arbeitet. Er hatte bei uns unter anderem die grosse Marke Philco (Vorkriegsgeräte) vollständig und mustergültig durchgearbeitet - und das neben seinem ganz anspruchsvollen Beruf und Familie! Wir schätzen ihn im Rat als Persönlichkeit. Attachments:
This article was edited 11.Nov.09 11:37 by Ernst Erb . |