Eilert Menke
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Da offensichtlich unterschiedliche bzw. widersprüchliche Interpretationen vorherrschen und Legendenbildung einer professionellen Durchdringung der Problematik nicht dienlich sind, hier das Original aus dem RGBl. Nr. 169, Seite 1683, veröffentlicht am 7. September 1939:
Beachte die Vormulierung im zweiten Absatz der Präambel: Der Ministerrat...verordnet...mit Gesetzeskraft! Dies war zwischen 1933 bis 1945 die übliche Regierungsart! In Demokratien hingegen werden Gesetze durch parlamentarischen Mehrheitsbeschluß verabschiedet, nicht durch die "Verordnung" Einzelner - soweit der feine Unterschied. Diese Verordnung lag - wie andere auch - "schubladenfertig" zum Kriegsbeginn bereit, um der deutschen Bevölkerung die Möglichkeit zu nehmen, sich legal einer objektiven, unzensierten Berichterstattung zu bedienen. Die hohen Strafandrohungen dienten der Abschreckung und wurden regelmäßig auch durch Sondergerichte vollstreckt. Gleichwohl war es aber vor dem 1. September 1939 nicht strafbar - wie desöfteren behauptet - ausländische Sender abzuhören! Damit jeder Radiohörer das Abhörverbot auch vergegenwärtigte, mußte am Gerät dieses Anhängekärtchen befestigt werden. Das Bild des Anhängers sowie den nachfolgenden Text habe ich der sehr fundierten und daher uneingeschränkt empfehlenswerten CD-ROM "Rundfunk-Nostalgie" von Gerd Krause, DK3JQ entnommen. Siehe auch: www.rundfunk-nostalgie.de
Ab September 1939, mit Beginn des Zweiten Weltkrieges, hieß es dann auf einem an jedem Rundfunkgerät anzubringenden Kärtchen (Anhänger): "Denke daran. Das Abhören ausländischer Sender ist ein Verbrechen gegen die nationale Sicherheit unseres Volkes. Es wird auf Befehl des Führers mit schweren Zuchthausstrafen geahndet." Zu dem "Denke - daran - Kärtchen" gab es ein nur für den Dienstgebrauch des politischen Leiters vorgesehenes Merkblatt mit bildlichen Hinweisen für die Befestigung des Anhängers am Beispiel des DKE38. Der Inhalt des Merkblatts enthält Verhaltensregeln: "Bei der Anbringung der Anhänger an den Rundfunkempfänger ist folgendes zu beachten: E.M. This article was edited 16.Nov.04 23:06 by Eilert Menke . |
Hilmer Grunert
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Schem.: 1584 Pict.: 499 05.Feb.04 00:04 Count of Thanks: 8 |
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Hallo Radiofreunde, ich habe mal aus Jux 10 dieser Anhänger geordert. Sie sehen nicht schlecht aus - sind auch staubig - sind druckfrisch aufeinandergestapelt worden (Rückseite leichter Abdruck (Spiegelschrift)). Sehr schwer zu sagen ob es original ist! Auf jeden Fall hat der Verkäufer ( ich habe bei Ihm schon mal echte alte Zeitschriften gekauft )den folgenden Zettel beigefügt:
Gruß Hilmer Grunert |
Martin Steyer
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Jetzt tauchen schon wieder aus derselben Quelle bei ebay jede Menge Schilder auf. Was mich stutzig macht: Diese Schilder habe ich nie vorher gesehen, weder auf GFGF-Börsen noch bei ebay. Erst ab dem Januar 2004 sind diese offensichtlich im Umlauf und wurden immer wieder mit oranger Farbe und auch beige mit einem "NSdAP"-Stempel versehen angeboten. Ich gehe mal von Fälschungen aus. Herzlichen Gruß, Martin Steyer |
Günther Stabe
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Einige Punkte wurden bereits früher in Ergänzung einer Suche genannt (das erklärt eventuell den Karton in der Truhe); zur Post 1 habe ich gerade ergänzende Informationen aus einer Druckschrift "Elektrotechnisches Museum der Hastra" , heute Avacon (Hannover), gefunden (lt. Angabe dort ein Nachdruck aus "Der Stromkreis 4/84"): o eines der Gerichtsurteile mit Todesstrafe - Wiederholungsfall- (im Nachgang des zitierten Urteils mit Vollstreckungs-Bekanntmachung vom 15. August 1942), o Merkblatt (Vorder- und Rückseite) mit dem bereits zitierten Text, incl. der Abbildungen hierzu. Es wird damit zweifelsfrei dokumentiert, dass man es ernst meinte... Auch mit der Anweisung an Rundfunk-Reparaturbetriebe, die KW-Empfangsteile ausser Kraft zu setzen. G.S. Attachments: |