Ostzonale Empfangsgenehmigung - Relikt aus vergangener Zeit
Ostzonale Empfangsgenehmigung - Relikt aus vergangener Zeit
Diese "Rundfunkempfangsgenehmigung" von 4. April 1946 habe ich kürzlich im Internet entdeckt:
Für mich ein Dokument der Bevormundung bzw. Unmündigerklärung und für jeden frei denkenden Zeitgenossen sicherlich unerträglich. Zum Glück sind diese deprimierenden Zeiten, wo man für jede Kleinigkeit eine offizelle Erlaubnis benötigte, heute Geschichte.
Diese Genehmigung erinnert mich sehr an den Unsinn der sogenannten "Audionversuchserlaubnis" von 1924.
Sicherlich aber für damalige Verhältnisse eine Erleichterung gegenüber der "Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" vom 1. September 1939. (siehe dort)
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Hab auch'n gutes Beispiel von 1990
Hallo Eilert,
die Amtsschimmel der Post wieherten selbst für SATschüsseln im Jahr 1990 noch. Ein Postbürokrat musste ja beschäftigt sein:-)
Damals musste jede einzelne Empfangsanlage vom jeweilig zuständigen Fernmeldeamt geprüft und genehmigt werden. Dies ergab dann diese Genehmigungsurkunde. Kosten 25DM.
Meine Genehmigung ist aber - oh schreck- am 31.03.2000 abgelaufen!
Gruss
Detlef
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Genehmigung aus finsterer Zeit
Noch ein Fundstück aus dem "Netz der Netze", dieses Mal aus dem Jahre 1939, leider mit geringer Auflösung:
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