UKW-Frequenzen für die Allgemeinheit

ID: 101893
UKW-Frequenzen für die Allgemeinheit 
12.Mar.06 12:20
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Bernd P. Kieck (D)
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Bernd P. Kieck

Mit Verweis auf §55 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat die Bundesnetzagentur mit ihrer Verfügung 7/2006 die Frequenzbereiche von 87,5 bis 108 MHz sowie 863 bis 865 MHz und 1.795 bis 1.800 MHz für die Nutzung "durch die Allgemeinheit für drahtlose Audio-Funkanwendungen" zugeteilt. Damit ist es auch in Deutschland erlaubt, beispielsweise mit einen MP3-Player Musik per Funk an das Autoradio übermitteln zu lassen.

Die Nutzung der Frequenzen durch drahtlose Audio-Anwendungen ist nicht an einen bestimmten Standard gebunden. Je nach Frequenz ist dabei eine maximale Sendeleistung von:

10 mW im Bereich 863 bis 865 MHz,
20 mW im Bereich 1.795 bis 1.800 MHz und
50 nW im Bereich 87,5 bis 108 MHz erlaubt.

Allerdings dürfen die unteren Frequenzen nur zusammen mit einem Nutzsignal verwendet werden. Bei den höheren Frequenzen muss die abgestrahlte Leistung automatisch nach spätestens 5 Minuten um mindestens 30 dB reduziert werden, sofern kein Audio-Eingangssignal anliegt. Diese Zuteilung an die Allgemeinheit ist bis zum 31. Dezember 2016 befristet.

Quelle: DARC Webseite

13.03., 14:30 Uhr
Korrektur der Sendeleistungen. Leider finde ich diese Verfügung nicht bei der Bundesnetzagentur mit dem genauen Text ...

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17.Mar.06 15:37

Manfred Kröll † 2.9.2013 (A)
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Manfred Kröll † 2.9.2013

hallo herr kieck,

wie weit komme ich mit 50nW bei ukw?

ich habe mehrere solcher in diesem frequenzbereich arbeitenden sender, die ich im oldtimer benutze - aber im konvoi haben eigentlich die 3 autos vor und hinter mir auch noch etwas von meinen oldies - hier dürfte die leistung wohl höher liegen?

viele grüsse,
fred

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Reichweite 
17.Mar.06 16:23

A. P. (D)
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A. P.

Hallo Hr. Pertschek,

die Leistung reicht etwa 300 Meter unbebautes Gelände und ohne Richtcharakteristik. (Teleskopantenne). Gebündelt (Richtantenne) sind bis 1000 Meter drin. In Gebäuden oder ungünstigem Gelände oder auch aus dem Auto heraus kann zw. 10 und 50 Meter Schluß sein.
Man kann es etwa vergleichen mit der Reichweite der DECT-Schnurlostelefone.

Mein Bedenken ist ganz anderer Art:
Als Hörer terristisch ausgestrahlter Sendungen werde ich mich jetzt mit dem Gedanken anfreunden müssen, daß der Hörgenuss durch sporadisch einsetzende privat betriebener Sender irgendwann gestört wird. Viele Hobbyelektroniker werden wahrscheinlich  Fernsteuerfunktionen über diese  Frequenzen laufen lassen. Mal sehen, wie es sich entwickelt.

viele Grüße
Andreas

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Link 
17.Mar.06 22:42

Iven Müller (D)
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Iven Müller

Hallo Bernd, hier liegt die PDF-Datei dazu:

http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/5005.pdf



Herr Pönitzsch,

Ich glaube mit 50nW kommen Sie keine 300m im Freien.
Die DECT Teklefone benutzten 10mW für die 300m.

Bei 50nW ( 0,05mW ! ) dürfte nach 5m schon Schluss sein.

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23.Mar.06 00:03

Manfred Kröll † 2.9.2013 (A)
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Manfred Kröll † 2.9.2013

Hallo Iven,

dann dürfte die von mir erzielte Reichweite (ca 20-30m) auf eine höhere Leistung als erlaubt hinweisen?

Viele Grüsse,
Fred

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24.Mar.06 00:26

Iven Müller (D)
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Iven Müller

Hallo Fred,

ich vermute es fast, kann es aber nicht mit Sicherheit sagen,
da ich die 50nW Geräte (oder auch andere ohne Postzugelassung) nicht selber getestet habe.

Nur die 300m sind mit Sicherheit nicht mit 50nW erreichbar.

In der Vorstellung eines in Kürze auf den Markt kommenden Gerätes wurde allerdings auch nur von wenigen Metern Reichweite gesprochen.

http://catalog.belkin.com/IWCatProductPage.process?Merchant_Id=&Section_Id=201594&pcount=&Product_Id=261901&Section.Section_Path=%2F%2FRoot%2FProduktneuheiten%2F

siehe auch :

http://www.heise.de/newsticker/meldung/70510


Gruß Iven

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Oszillator-Störstrahlung 
24.Mar.06 22:10

Karl-Heinz Bradtmöller (D)
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Hallo Herr Pönitzsch,

auf Ihr Zitat möchte ich antworten:

"....Mein Bedenken ist ganz anderer Art:
Als Hörer terristisch ausgestrahlter Sendungen werde ich mich jetzt mit dem Gedanken anfreunden müssen, daß der Hörgenuss durch sporadisch einsetzende privat betriebener Sender irgendwann gestört wird. Viele Hobbyelektroniker werden wahrscheinlich  Fernsteuerfunktionen über diese  Frequenzen laufen lassen. Mal sehen, wie es sich entwickelt. ..."

Da die meisten handelsüblichen Empfänger nach dem Superhetprinzip arbeiten, geben sie gegebenenfalls auch über die angeschlossene Antenne eine um den Betrag der Zwischenfrequenz höher liegende "Oszillatorstörstrahlung" ab.
Die Grenzwerte sind in der VDE Vorschrift 0872 etc. festgelegt.
Diese können  bis in den 100 Mikrovolt-Bereich gehen, soweit mir bekannt, liegen also deutlich höher als die erwähnten Nanowatt-Transponder. 

Sie können es leicht testen, indem Sie zwei portable Geräte direkt nebeneinanderstellen.
Empfangen Sie mit dem einen Gerät einen schwachen UKW-Sender, kann dieser beim Durchstimmen des zweiten Empfängers an der Stelle der Oszillatorstörstrahlung von der Skala verschwinden, bzw. man hört dann vielleicht im günstigsten Falle Zwischern und Verzerrungen.
Dieser Effekt  ist umso stärker, je besser das sog. "Capture Ratio" ist. Also der Parameter, der bestimmt, ab welchem Pegelunterschied der schwächere Sender fast vollständig vom nur mäßig stärkeren Empfangspegel fast vollständig unterdrückt wird. Paradoxerweise wird also ein Spitzen-Hi-Fi-Tuner eher beim Betrieb an einer ungeeigneten Antenne dadurch gestört als ein Empfänger mit nur durchschnittlichen Empfangsleistungen.
(Den AFN-Frankfurt 98,7 MHz betraf es hier bei mir ganz deutlich, wenn ich auf WDR I 88 MHz den anderen Empfänger einstellte. Der AFN war plötzlich weg.)

Deswegen wurde auch lange gezögert, Frequenzbereiche oberhalb 103 MHz freizugeben, da die
Oszillatorstörstrahlungen in den Flugfunkbereich fallen können.

Kurios: der Bayerische Rundfunk durfte seinen Sender in den späten Siebzigerjahren mit Programm "Bayern 3" auf 103 MHz nur via Sendeantenne auf Österreichischem Territorium betreiben, da er damals nicht den Regelungen der Deutschen Genehmigungsbehörde entsprach. Das nur nebenbei. Siehe auch einen entsprechenden Funkschau-Beitrag.


Herzlichst, Ihr K.-H. B.

P.S.: Ja, jetzt werde ich illegal. OK.
Muß zu meiner Schande gestehen, daß ich in den Siebzigerjahren sporadisch ein "Heimsenderlein UKW" betrieben habe. Dazu habe ich den auch hier im RMOrg als Modell eingestellten Quelle TR 707 "mißbraucht". Die Modulationsmöglichkeit der Oszillatorstörstrahlung ist derart simpel, daß man es kaum für möglich hält. Man mußte nur an den Schleifer des Abstimmpotentiometers für die Kapazitätsdiodenabstimmung einen 0,1 Mikrofaradkondensator schalten und dort eine NF einspeisen. Die Reichweite betrug ca. 10 Meter im Umkreis. Die Modulation war aber erstaunlicherweise sehr gut, suchte ich mir freie Bereiche um 100 MHz "Empfangsfrequenz" aus. Das ist aber nach wie vor, nehme ich an, verboten, darauf möchte ich hier nochmals hinweisen. Die Privaten arbeiteten damals noch nicht, konnten auch nicht gestört werden dadurch.

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