Rundfunkanmeldung und Gebühren im Protektorat

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Rundfunkanmeldung und Gebühren im Protektorat 
24.Aug.17 07:56
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Wolfgang Lill (D)
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Wolfgang Lill

Immer wieder finden sich interessante Dokumente. Alles war im Protektorat Böhmen und Mähren geregelt.

In diesem Falle Frau Karla Pfeiferova , Friseurin aus Gumpolds bei Humpolec.

Gleich mit der Rundfunkanmeldung wurde auch dieses kleine Schild übergeben, was sichtbar am Rundfunkempfänger anzubringen war. Das Hören von von ausländischen Feindsendern wurde hier unter schwere Strafe gestellt.

Die Rundfunkgebühr musste bis zum achten Tag jeden Monats beim zuständigen Postamt entrichtet werden. So sah diese Marke aus, beidseitig bedruckt und durch die fortlaufende Nummerierung war auch der Rundfunkhörer zu ermitteln. 

Um den Tschechen die Informationsmöglichkeit, durch das Abhören feindlicher Sender, einzuschränken, was trotz Androhung schwerster Strafen genutzt wurde, erließ der Reichsprotektor in Böhmen und Mähren die Verordnung v. 10.März 1943.

Dort ist in §5 zu lesen, das alle Tschechen den Kurzwellenbereich im Rundfunkgerät ausbauen lassen müssen und diese Arbeit ist von einer dafür konzessionierten Fachwerkstatt mit Nachweisführung auszuführen.

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