Übernahme von Bild- und Datenmaterial aus eBay

ID: 124430
Übernahme von Bild- und Datenmaterial aus eBay 
30.Oct.06 11:18
672

Martin Bösch (CH)
Redakteur
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Martin Bösch

Wiederholt wurde im Forum über die Übernahme von Bild- und Datenmaterial aus eBay diskutiert, leider sind die Diskussionen nicht immer auf dem Boden der Sachlichkeit geblieben.

Bitte den Post 2 lesen - weil das nun unsere Praxis ist. (EE, 17.12.12)

Auf den Hilfeseiten von eBay finden sich eindeutige Hinweise, inwieweit die Materialübernahme aus fremden Websites gestattet resp. im Regelfall untersagt ist.
Mit folgenden Links möchte unseren Nutzern die Sucharbeit etwas ersparen.
eBay.ch: Nutzung fremder BIlder oder Beschreibungen in eBay - Angeboten
Das Verifizierte Rechte Inhaber Programm (VeRI): Meldung von Verstössen
eBay.de: Nutzung fremder BIlder oder Beschreibungen in eBay - Angeboten
Unberechtigte Verwendung von Inhalten und Bildern in Ratgebern und Testberichten
Verlinkung auf externe websites:
für den englischsprachigen Bereich:
eBay.co.uk: Image or description theft
Übertragen auf die Aktivitäten von Radiomuseum.org würde das bedeuten:

Übernahme von Bild- und Datenmaterial aus radiomuseum.org in ein eBay - Angebot
- die Übernahme reiner Informationen in einen eigenen Text ist gestattet:
 Nachschauen von Jahrgang, Schaltungsprinzip, etc. zur Benutzung in einem
 eigenen Angebot
- das Kopieren ganzer Textpassagen resp. ganzer RM -Seiten in ein eigenes
 Angebot ist untersagt
- das Kopieren von Bildmaterial (Grossbilder !) zur Illustration eines eigenen
 Angebots ist untersagt, hier liegt eine erhebliche Gefahr, da das im Bild
 dargestellte Gerät ja nicht identisch mit dem angebotenen ist und somit
 als Betrug betrachtet werden kann.
 Das Gerät auf dem kopierten Bild ist makellos, hat Originalknöpfe oder es
 handelt sich um eine spezielle Variante - wenn der gekaufte Gegenstand
 dann nicht dem gezeigten entspricht (andere Variante, der
 Originalabstimmknopf oder die Rückwand fehlt), kann das
 Grund für eine Annulation der Transaktion und eine Negativbewertung sein.
- das Kopieren von Schaltungsunterlagen, etc. aus dem Bestand des RM.org in
 bei eBay vertriebenen Schaltplansammlungen o.ä. ist untersagt.
- erlaubt ist alles, wenn man eine Erlaubnis des Rechteinhabers / Einbringers
 des Geräts vorgängig einholt (auch hier würde ich falls irgend möglich
 kein fremdes Bild verwenden,
 das abgebildete Gerät könnte einer seltenen Variante entsprechen, von der
 der Besitzer nichts weiss, ein eBay - Käufer der genau hinter dieser Variante
 her ist, kann sich mit Recht enttäuscht zeigen, wenn das erstandene Gerät
 dann nicht die seltene Gehäusefarbe, o.ä. zeigt - also lieber Originalbilder
 verwenden)
- Verlinken auf externe Websites ist in eBay grundsätzlich nicht gestattet, auch
 wenn der externe Rechteinhaber die Erlaubnis dazu geben würde.

Übernahme von Bild- und Datenmaterial aus eBay auf ein Modell in radiomuseum.org:
- die Benutzung von Informationen um ein Modell anzulegen ist gestattet,
 Vorsicht ist geboten, da oftmals auch Falschinformationen und falsch datierte
 Geräte angeboten werden! eBay-Angebote als Quellen sind prinzipiell als
 unzuverlässig zu betrachten, bei seltenen Geräten ist allerdings die Information
 besser als nichts, oftmals erlaubt die Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer
 vieles zu klären.
- das Kopieren von Bildern zur Dokumentation eines Gerätes
 in radiomuseum.org ist während das Angebot aktiv ist, untersagt.
 Wir empfehlen, vor Benutzung von Bildern in eBay und generell beim Einsatz
 von Bildern von fremden Websites generell mit dem Urheber Kontakt
 aufzunehmen.
 Es ist vorgekommen, dass von anderen Websites Bilder "abgekupfert" wurden
 um ein eBay - Angebot zu dokumentieren, wenn wir das Bild aus eBay dann
 nach Ablauf der Auktion ebenfalls "abkupfern" ist das ebenfalls ungehörig
 und schafft unnötig böses Blut.
- ich habe gute Erfahrungen gemacht, wenn ein interessantes Gerät angeboten
 wird, mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen und um Erlaubnis für
 das Bildmaterial zu bitten
, oftmals entwickelt sich ein fachlicher Austausch,
 manchmal kann ich etwas zum angebotenen Gerät beitragen, das dem
 Verkäufer dient und erhalte dafür Bilder, die ich mit gutem Gewissen ins RM
 einbringen kann.
 Ich schlage immer dem Verkäufer eine RM.org Mitgliedschaft vor, wenn er
 Radiosammler ist, dann kann er die Bilder unter seinem eigenen Namen
 selbst einbringen. Bei Geräten aus Nachlässen, etc. ist das Interesse
 allerdings oft gering, die Bereitschaft aber gross.
-  fremde Bilder werden als "Prospekt- / Katalogbilder" eingebracht und der
 Urheber im Legendentext genannt.
- ich persönlich warte auch nach Ende einer Auktion einige Zeit ab, bis ich
 erhaltenes Bildmaterial einbringe - nichts wäre dümmer, als wenn ich das
 von einem lieben RM.org - Kollegen teuer erstandene Gerät einbringe,
 bevor er das Paket aufreissen konnte...

Wenn ich ein grobes Fehlverhalten feststelle, indem von mir eingebrachtes Material unter eBay auftaucht (ich bin ja recht grosszügig...), erhält der Anbieter in der Regel eine email von mir und ich merke mir den Anbieternamen. Der Verweis auf die oben verlinkten Seiten mit den Grundsätzen von eBay ist meist hilfreich. Immerhin kann ein gemeldeter Verstoss zum Verlust von eBay - Namen und Powerseller - Status, etc. führen. Ich verwende das eBay - interne Nachrichtensystem, dann kann auch niemand behaupten, er habe keine mail bekommen.

Ich möchte hiermit keine neuen Diskussionen zum Sinn und Unsinn des Verkaufs in eBay anreissen, sondern lediglich einige Verhaltensregeln in einem Beitrag zusammenfassen, ich bin auch nicht sofort auf die entsprechenden Seiten im eBay - Hilfesystem gestossen.
Hope that helps
Martin Bösch

Für diesen Post bedanken, weil hilfreich und/oder fachlich fundiert.

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Bilder von eBay sofort übernehmen 
17.Dec.12 16:14
672 from 6637

Ernst Erb (CH)
Ratsmitglied
Beiträge: 5741
Anzahl Danke: 36
Ernst Erb

Bilder aus einer anderen Website entnehmen ist grundsätzlich verboten - mit folgenden Ausnahmen:

Bilder für die man eine schriftliche Einwilligung eingeholt hat - und dann hat in der Bildlegende zu stehen: "By courtesy of guest XY, Ort, Land" (Ort dann nicht, wenn der Bildinhaber das wünscht).
"By courtesy" heisst, dass wir ausdrücklich die Erlaubnis haben - und das so "verdanken".

Was die Wenigsten wissen: Ein Bild hat KEIN Copyright, wenn es nicht eine künstlerische Darstellung ist. Aber der pure Anstand muss uns davon abhalten, bei anderen zu kopieren. Wo das ausnahmsweise dennoch passiert, gibt man die URL (die Internet-Adresse) an. Dies jedoch nicht als Link, sondern ohne Punkte. Wenn immer auch den Namen der Person zitieren. Im Fall einer Reklamation verhandeln wir oder löschen.

Eine Ausnahme bilden Verkaufsaktionen

In Deutschland ist ein Bild vor dem Kopieren geschützt, auch wenn es keine künstlerische Darstellung ist. Dennoch kopieren wir von Verkaufsanzeigen - und ich warte schon lange auf jemand, der klagt, denn die Rechtsprechung ist nicht klar. In Zukunft möchte man ein EU-Gesetz haben.

Ausserhalb Deutschlands haben wir sowieso die Praxis, dass wir eBay-Angebote und andere Verkaufsangebote zur Verbesserung unserer Bildergalerie nutzen. Ein Inhaber einer Website - und ist er noch so gross, kann wohl eigene Regeln aufstellen, doch sind es die Gerichte, die das beurteilen.

Die Praxis zeigt, dass eBay-Angebote von verschiedenen Firmen wie Worthpoint und Collectorsweekly einfach automatisch übernommen werden ... Unsere Praxis war bis anhin, dass wir Bilder erst dann holen, wenn die Auktion gelaufen ist. Mit Collectorsweekly haben wir die ideale Website, um interessante Bilder zu finden, die uns fehlen - oder gar Modelle. Leider wird das viel zu selten genutzt und schöne Geräte wandern an uns vorbei. Natürlich birgt das auch Gefahren von Falschinformationen.

Hin und wieder bekomme ich Angebote dieser Art:
"M 91 C: As you do not have any picture of it, here a beautiful example of M92C for sale with lots of good pictures, also of details - see ..."

Mit anderen Worten: Wenn wir Bilder bei uns aufnehmen und die verlangte Bildlegende mit der Auktionsnummer eintragen, dann nützt es einem Verkäufer, denn wenn jemand sich weiter über das Angebot von eBay informieren möchte, findet die Person bei uns Daten und allenfalls weitere Bilder.

Somit wechseln wir die Praxis:
Man kann eBay-Bilder schon beim Erscheinen erfassen!

Langsam macht sich doch auch die Erkenntnis breit, dass es jedem Sammler und Interessierten dient, wenn wir für möglichst jedes Modell auch Bilder zeigen. Nutzen Sie bitte die oben angesprochene Chance, Bilder hochzuladen ohne dass Sie eigene Geräte dazu haben müssen. Manchmal kann man solche Bilder (wenn gute Qualität) sogar auf bis zu 933 Pixel aufblasen. Seltener muss man die Grossbilder auch per PrintScreen holen, besonders dort, wo man mit der Lupe operiert. Bilder weiter unten im Angebot sind oft einfach so übernehmbar und in guter Grösse.

Für diesen Post bedanken, weil hilfreich und/oder fachlich fundiert.

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Wenn doch jemand reklamiert 
07.Mar.13 10:20
1656 from 6637

Ernst Erb (CH)
Ratsmitglied
Beiträge: 5741
Anzahl Danke: 30
Ernst Erb

Alle paar Monate erreicht uns mal ein eMail in dem von "gestohlen" die Rede ist oder von "Bilderklau", doch ist das Kopieren nicht Stehlen, sondern Kopieren. Es ist gut, wenn mir Admins solche Schreiben zwecks Beantwortung zugehen lassen, denn ich habe die Verantwortung dazu zu tragen.

Ein Beispiel von heute:
"Das ist ein ungehöriges Vorgehen zumal sie Datenschutz und Copyright hier groß schreiben.
Die Bilder dann auch noch mit ihrem Wasserzeichen zu versehen, ärgert mich um so mehr.
Weiterhin wahren sie den Datenschutz nicht da sie meinen Nicknamen "S....11" erwähnen.
Ich kann mich nicht erinnern ihnen die Erlaubniss gegeben zu haben diese 3 Bilder zu verwenden.
Sie sind wie auch das Gerät mein Eigentum und es bedarf meiner Zustimmung sie zu verwenden."


Früher habe ich je nach Reaktion (höflich bis unverschämt) unterschiedlich reagiert.
Nun verwende ich diese Antwort:

Grüezi Herr .......

Danke für Ihr Schreiben. Ich verstehe Ihre Reaktion. Gerne erkläre ich Ihnen den Fall.
Wir sind eine Non-Profit-Gemeinschaft bestehend aus mehr als elftausend Mitgliedern, von denen etwa 4000 mithelfen ein möglichst vollständiges Referenzwerk über Radios und Verwandtes aufzubauen, das der Allgemeinheit dient. Wir zeigen z.B. mehr als 1.2 Millionen Bilder/Schaltbilder, vorwiegend aus eigenen Sammlungen.

Wir verbieten ausdrücklich, dass man Bilder aus anderen Websites kopiert (Klauen kann man nicht!) - und ich musste auch schon Mitglieder deswegen sperren. Damit Bilder nicht auch wieder von uns kopiert und anderweitig unter eigenem Namen veröffentlicht werden (wir haben nicht das Copyright) - also zum Schutz der Bildgeber (Ihnen) - zeigen wir ein Wasserzeichen (ohne Copyright-Anspruch). Bei Verkaufsangeboten sollte jemand erst fragen, doch bekommen wir eigentlich immer zustimmende Antworten - aber meist gar keine. Zudem kann man den Verkäufer zu oft gar nicht kontaktieren. Das hat einige aktive Mitglieder veranlasst, eBay-Bilder direkt unter Angabe Auktions-Nr. und Verkäufer zu verwenden, was ganz selten kritisiert wird. Die Kritik ist verständlich, denn in Deutschland gilt eventuell die "kleine Münze" nicht, wie in anderen Ländern, wo nur eine gewisse künstlerische Arbeit geschützt ist und zudem "fair use" gilt. Diese "Schöpfungshöhe" bzw. "Gestaltungshöhe" und "fair-use" gilt aber in der Schweiz und in den meisten Ländern.

In einer solchen Situation, wo sich ein eBay-Verkäufer ungerecht behandelt fühlt, bieten wir an, dass wir die Bildlegende nach dem Wunsch des Verkäufers abändern. Beispiel: "By courtesy of guest Vorname Name, Ort, Land." Doch Sie können auch eine Website angeben, die wir dann ohne www auch bezeichnen würden. Wo jemand daran interessiert ist, bieten wir auch eine Gratismitgliedschaft an.

Es würde mich freuen, wenn Sie nun erkennen können, dass Ihre Fotos der Allgemeinheit dienen und nicht rechtswidrig verwendet werden. Wenn nicht, bitte ich Sie gerichtlich zu klagen. 

Danke für Ihre Antwort, wie auch immer sie ausfällt.
Herzlich grüsst Sie
Ernst Erb (Schweiz)


PS:
Nach dem Schreiben von drei Büchern (Radios von gestern, 2 x Radiokatalog) hatte ich 1999 dieses Gemeinschaftsprojekt gestartet, indem ich alle Informationen und Bilder unter www radiomuseum.org ins Netz stellte. Seither arbeitete ich um die 80 Stunden die Woche ehrenamtlich und bezahle auch einen Vollzeitprogrammierer, damit wir Sammler endlich bessere Informationen haben, von denen alle profitieren. Irgendwann sollte sich das Projekt finanziell auch mal alleine tragen können - hoffe ich. Zahlreiche eBay-Verkäufer benutzen übrigens unsere Daten oder referenzieren sogar unsere Seiten, die Käuferschaft hat bessere Informationen.

Zur Rechtslage:
Wikipedia, Fall Meili dort, Fall Meili Kommentar (alle entnommen 7.3.13)


Zugegeben: Was im Recht richtig ist, ist nicht immer richtig im Sinne von Höflichkeit. Wir sollten einen Verkäufer höflichkeitshalber fragen, tun das aber aus erklärten Gründen selten.

Hier

 

Wie sieht das bei uns aus?

Im internen "Talk" finden sich einige Meinungen, z.B. hier.

Verbindlich ist aber dieser Thread hier - und dieser Grundsatz:
Wir zeigen in der Öffentlichkeit das Mittelbild. Grösse max. 500 Pixel Breite und 375 Pixel Höhe,
Dieses hat unser Wasserzeichen und darf überall hin mit Hinweis in der Bildlegende auf uns, wo möglich auch auf den Bildhochlader (Anzeige bei "Mouse-over") gezeigt werden - auch von Gästen, ausser man entnimmt RMorg systematisch Bilder und verwendet sie serienmässig, so quasi als Konkurrenz zu RMorg.

Mitglieder können das Grossbild (ist max. 933 Pixel und 1400 Pixel hoch) holen, dürfen es aber nicht weiter geben oder anderweitig veröffentlichen, ausser der Hochlader gibt schriftlich seine Bewilligung. Diese Bilder sind also durch die Mitgliedschaft vor dem Kopieren geschützt.

Werden wir von Zeitschriften oder anderen Insttitutionen um Bilder angefragt, dann geben wir in der Regel das Bild gerne heraus, wenn uns versprochen wird, dass der Ursprung bekannt gegeben wird.
Es dient dann der Allgemeinheit und zeigt auf uns.

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Endlich wieder ein Fall, für den ich Hoffnung habe 
05.Sep.13 09:46
2346 from 6637

Ernst Erb (CH)
Ratsmitglied
Beiträge: 5741
Anzahl Danke: 33
Ernst Erb

Was mir der Admin-de übermittelte, ist ein verwendetes Kontaktformular - mit dieser Anschuldigung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der ID = 215985 verwenden Sie 2 von mir gestohlene Bilder meines Popradios.
Ich als Urheber dieser Bilder verlange a) die sofortige Löschung, b) behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor c) behalte ich mir Ihnen diesen Diebstahl in Rechnung zu
stellen. Meine Forderung nach Löschung ist nicht verhandelbar.

Mit freundlichen Grüßen
Marc Lassalle


Meine sofortige und spontane Antwort:

Grüezi Herr Lassalle
Sie haben uns so nett geschrieben, dass wir normalerweise auf so etwas keine Antwort geben.
Sie haben sich weder als Rechteinhaber ausgewiesen, noch können Sie behaupten, das Bild nicht mehr zu besitzen, also ist es nicht gestohlen. :-)

Da Sie aber gleichzeitig so bestimmt und unverhandelbar daherkommen, haben wir die Hoffnung, dass Sie gegen uns klagen. Seit vielen Jahren müssen wir mit einer gewissen Rechtsunsicherheit leben und wären froh, wenn unser Vorgehen auf "sicherem Boden" wäre. Dieses ist, dass unsere 12-tausend Mitglieder KEINE Fotos aus fremden Websites kopieren und bei uns veröffentlichen dürfen, ausser es seien reine Verkaufsbilder bei eBay und dann muss der Verkäufername und die Auktionsnummer dabei stehen, damit wir sicher sind. Hier ist das der Fall.

Die Mitglieder bekommen meist keine Antwort auf Anfragen bei Verkäufern und wenn, dann immer positiv. Aber meist kann man den Verkäufer nicht einmal kontaktieren.

www radiomuseum.org ist getragen von der Stiftung Radiomuseum Luzern und Sie finden die Adresse etc. auf der Seite für Mitgliedschaft. Ich selbst bin als Stiftungsrat der Verantwortliche und bezahle jeden Monat an einen 100%-Programmierer für dieses Werk, denn die Stiftung hat Verluste.
Sie haben nun alle Koordinaten, um leicht eine Klage einzureichen.

Gleichzeitig teile ich Ihnen aber mit, dass Sie mit Ihrer Haltung von uns keine Antwort mehr bekommen, sondern nur im Falle eines Rechtsvertreters von Ihnen oder dem Gericht.

Mit freundlichen Grüssen
Ernst Erb

 

Mit anderen Worten: Seine Forderung nach Löschung ist nicht verhandelbar, also haben wir die Chance, dass er klagt und wir danach Rechtssicherheit haben. Darum diese ganz andere Antwort als oben. Das ist die erste Antwort, von der ich weiss seit obigem Fall. Falls eine Klage kommt, würde ich in erster Linie auf diesen Link (Wikipedia) hinweisen. Den Link habe ich im Schreiben zugefügt.

Für diesen Post bedanken, weil hilfreich und/oder fachlich fundiert.

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