Diebesgut bei ebay

ID: 232352
Diebesgut bei ebay 
08.Oct.10 19:28
22

Siegfried WALTHER (D)
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Siegfried WALTHER

An alle!!!

Heute bekam ich Post von einer Berliner Anwaltskanzlei. Darin wurde mir mitgeteilt, dass ich im Januar 2008 bei ebay ein Gerät ersteigert hatte, welches aus einem Einbruchdiebstahl im Deutschen Technikmuseum Berlin stammt! Die Täter wurden laut dem Schreiben 2009 verurteilt. Nun werde ich aufgefordert, dieses Teil herauszugeben. So weit, so gut (oder auch nicht). Hat jemand ähnliche Erfahrungen machen müssen? Der Verkäufer nannte sich "olli065". Mein ganz persöhnliches Zusatzproblem ist, ich weiß nicht mal mehr, um was es sich damals handelte! Nun muss ich mal sehen, ob ebay noch Einstell-Bilder davon besitzt oder ob ich die Herren bzw. Damen Anwälte durch meine bescheidene Radiosammlung führen soll, nach dem Motto: Suchen sie sich was raus?!?

Es grüsst Euch, in bedrückter Stimmung, Siegfried Walther

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 2
Gefahr ist groß 
08.Oct.10 20:10
22 from 6534

Jochen Amend (D)
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Jochen Amend

Sehr geehrter Herr Walther,

gottlob bin ich noch nicht an Hehlerware geraten. Die Gefahr, sich so etwas im Internet "einzufangen" ist natürlich gegeben. Einbrüche dieser Art scheinen aber nicht einzigartig zu sein. Am 25.08.2010 meldete die Fördergesellschaft Radiomuseum Köln e.V. ebenfalls einen Einbruch mit vielen entwendeten Geräten. dass diese auch in Internetauktionen auftauchen, ist wahrscheinlich. Also vorsicht an alle ehrlichen Sammler!
Hier ein Link zu den entwendeten Geräten

Beste Grüße,

Jochen

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 3
kein Titel 
08.Oct.10 20:18
27 from 6534

Eilert Menke (D)
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Der Anspruchsteller muß natürlich nachweisen können, daß das begehrte Gut in seinem Eigentum steht und um was es sich genau handelt. Marke und Typ sollten daher als Mindestes zu benennen sein, besser noch ein individuelles Kennzeichen (Seriennummer, unauffällige Makierung, Beschädigung usw.). Ansonsten ist die Forderung haltlos.

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 4
Im guten Glauben 
08.Oct.10 20:27
38 from 6534

Dietrich Grötzer (A)
Redakteur
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Guten Abend Herr Walther,

sie haben die Ware im guten Glauben über eine große anerkannte Auktionsplattform erworben, ob daher die Sache rückgefordert werden kann erscheint mir fraglich.

Um Rechtssicherheit zu bekommen würde ich jedenfalls einen Rechtsanwalt konsultieren.

MfG D. Grötzer

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 5
Kauf in gutem Glauben vs. Hehlerei 
08.Oct.10 21:00
63 from 6534

Eilert Menke (D)
Moderator
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Der gutgläubige Erwerb einer nicht im Eigentum des Verkäufers stehenden Sache schützt den Käufer nicht vor dem Herausgabeanspruch des rechtmäßigen Eigentümers, wohl aber vor Strafverfolgung (Vgl. § 259 StGB).

Hinsichtlich des entstandenen finanziellen Schadens (gezahlter Kaufpreis etc.) hat der Käufer der Ware dann allenfalls einen zivilrechtlichen Anspruch gegenüber dem unrechtmäßigen Verkäufer. Die Durchsetzbarkeit ist allerdings fraglich.

PS: Die Kosten der Einschaltung eines Anwalts muß man immer im Verhältnis zur Sache sehen; das wiegt so manche Sammlung nicht mehr auf - zumindest ohne Rechtsschutzversicherung ;-)

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 6
gutgläubiger Erwerb 
09.Oct.10 09:00
137 from 6534

Dietrich Grötzer (A)
Redakteur
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Ich bin kein Rechtsanwalt, aber in Österreich scheint die Rechtslage, im gegebenen Fall, bei gutgläubigem Erwerb etwas anders zu sein.

Natürlich muß man bei Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes Kosten und Nutzen abwägen.

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 7
Sie müssen vorerst gar nichts tun ... 
09.Oct.10 10:34
166 from 6534

Ernst Erb (CH)
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Ernst Erb

Grüezi Herr Walther
Kann es sein, dass Sie derjenige sein sollen, der "gelegt" werden soll?
Ich glaube kaum, dass eine Anwaltskanzlei eine solche unbelegte Mitteilung versenden würde.

Sie können sich zurücklehnen, bis ganz klar ein Gerichtsbeschluss vorliegt, der beweist, was Sie wann per eBay gekauft hatten. Sie brauchen dazu auch keinen Rechtsanwalt ... Ja, und der Gerichtsbeschluss müsste noch echt sein ;-)

Wenn Sie aber meinen, das sei eine effektive Sache, die Sie auch interessiert, dann würde ich an Ihrer Stelle das Deutsche Technikmuseum in Berlin anrufen und sich dort erkundigen, ob es mal bestohlen wurde, wenn ja wann und ob Liste, was fehlt erhältlich sei - Sie wollen helfen das aufzuklären ... Auch wenn da etwas vorgekommen ist, kann das noch immer ein Betrugsversuch sein, der diese Tatsache ausnutzte ...

Übrigens wurde ich mal von einer Versicherungsgesellschft als Experte zugezogen, wo es um einen Einbruch in ein privates Radiomuseum ging. Verlust mehr als 20 000 Fr. - der sich aber dann als Versicherungsbetrug herausstellte ... Es gibt nichts, was es nciht gibt ...

Die Fortsetzung würde mich interessieren. Leider hatte sich die Klageandrohung wegen dem "Blitzlicht-Fernseher" ebenfalls in Nichts aufgelöst. Es kam dann zwar nochmals ein Schreiben, das ich nicht beantwortete ... aber der Typ scheint es aufgegeben zu haben, dabei wäre das für uns der beste Fall gewesen.

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 8
Technikmuseum Berlin 
09.Oct.10 18:38
258 from 6534

Bernhard Nagel (D)
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Bernhard Nagel

Guten Abend Herr Walther,

auch ich bekam gestern einen Brief der Berliner Anwaltskanzlei mit entsprechendem Inhalt. Demnach hatte ich im Februar 2008 vom ebay-Mitglied olli065 ein "altes Blaupunkt Radio" ersteigert. Im Schreiben war kein Gerätetyp angegeben, auch die Auktionsnummer war falsch... Meine Stellungnahme wird bis zum 21.10. erwartet.

Bereits am 16.10.2008, also 8 Monate nach der Auktion, bekam ich vom Berliner Polizeipräsidium eine email, in dem es um Ermittlungen zur Wiederbeschaffung von entwendeten Gegenständen aus einem Einbruchdiebstahl im Depot des Deutschen Technikmuseums Berlin ging. Ich sollte Angaben zu meiner Person, zum Verkäufer (Adresse, Bankdaten usw.) und zum ersteigerten Radio machen.

Nach meiner ausführlichen Antwort und einigen Telefonaten mit dem bearbeitenden Oberkommissar sagte mir dieser zu, den Kontakt zwischen dem Technikmuseum und mir herzustellen. Das ist nun knapp 2 Jahre her, aber nichts passierte seitdem. Ich hatte schon gar nicht mehr an diese Sache gedacht...

Damals hatte ich das Radio, UKW-Vorsatzsuper UKW-V, vom Staub befreit, mit einem Röhrensatz versehen (den der Verkäufer vor der Versteigerung sehr wahrscheinlich entnommen hatte dies aber verschwieg...) und für unsere Modellseite fotografiert. Am Gerät war keine Inventarnr. eines Museums vorhanden, vielleicht wurde sie von den Dieben entfernt. Auch die Anschlusskabel wirkten wie frisch abgeschnitten.

Ich werde zunächst mit dem Berliner Technikmuseum Kontakt aufnehmen um zu klären, wie (und ob) das Gerät dem rechtmässigen Eigentümer zurückgegeben wird.

Die Erkenntnis ist schon bitter, man erwirbt in gutem Glauben ein in diesem Fall recht seltenes Stück der frühen deutschen UKW-Geschichte was dann aus einem Einbruchdiebstahl stammt. Man kann ja schlecht den Verkäufer vorm Ersteigern fragen, ob die angebotene Ware auch wirklich sein Eigentum ist..;-)


Bernhard Nagel

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Grenze des (guten) Geschmacks... 
09.Oct.10 19:21
285 from 6534

Günter Denoth (A)
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Günter Denoth

Meines Wissens ist die Sache in Österreich sehr klar: Wenn Sie nicht wussten (und das muss man Ihnen beweisen), dass es sich bei der Ware um Diebesgut handelt haben Sie in Unkenntnis der Vorgeschichte vom Vorbesitzer rechtmässig Eigentum erworben (gutgläubiger Erwerb). Das ist ein sehr altes, m.W. nicht nur österreichisches Rechtsinstitut. Belangt werden kann nur der Hehler und dieser finanziell (geschätzter Wert der Einbruchsware), jedenfalls sicher nicht Sie. Wie gesagt das gilt in Österreich. Die genaue deutsche Rechtslage kenne ich hier zu wenig!

Ich würde mich jedenfalls in ihrem Fall mit einem Rechtsanwalt besprechen, noch dazu, wo diese Sache auch schon eine Zeit zurückliegt und Diebstahl verjährt ja auch einmal ;-)

Bez. Herrn Nagel: Sie haben an dem Gerät deutliche Verbesserungen durchgeführt, quasi eine Wertsteigerung an dem Gegenstand gemacht. Hier muss man prüfen, in wie weit diese Wertsteigerung abzugelten ist oder rückgebaut werden kann (und soll). Es soll nicht der ursprüngliche Besitzer durch den Diebstahl zu einem unrechtmässigen Wertgewinn kommen.

Ich würde die Sache gelassen sehen und mich an den Rechtsanwalt meines Vertrauens wenden. Denn es kann nicht sein, wenn Technikmuseen scheinbar zu wenig in Sicherheitssysteme investieren, die genau solche Fälle verhindern sollen, dass das Dritte ungefragt und Jahre!!! später zum Handkuss kommen. In Österreich könnte das Technikmuseum hier ganz ordentlich durch die Finger schauen - auch in diesem Falle richtig so!

P.S.: Sammlungen, die in der Öffentlichkeit stehen und wo nachvollziehbar ist wo diese sind und wem diese gehören sind einem gewissen Risiko ausgesetzt, das trifft in sehr abgeschwächter Weise auch ein wenig auf online gestellte Sammlungen in welcher Form auch immer in gewissem Masse zu. Ein Restrisiko bleibt - denn Radios werden immer gesuchtere und auch wertvollere Sammlerstücke (man beachte bei so manchem Gerät die Preisentwicklung der letzten 20 Jahre). Manche haben dann scheinbar keine Skrupel mehr sich so etwas zu beschaffen, schlimmstenfalls um damit auf Kosten anderer "grosse" Kohle zu machen - schändlich und schade!

LG

P.S.: Ist zwar "nur" Wikipedia und damit popularwissenschaftlich und nicht wissenschaftlich - insbesondere aber die Ausnahmen (§935 II BGB) von §935 I BGB klingt interessant - iund hier nsbesondere die öffentliche Versteigerung! Als was ist ebay zu bewerten? Wenn dies als öffentliche Versteigerung angesehen wird, dann kann trotz scheinbar in D andersgeltender Rechtslage (Gutglauben zieht angeblich bei Diebesgut nicht) der ehemalige Eigentümer doch schauen wo er bleibt. Ich würde sagen ein ganz klassischer Fall für den Rechtsanwalt! Hier geht es nicht um die Sache, sondern um das Prinzip und den Tonfall! Es kann nicht sein, dass ein Dritter für diese Sache unfreiwillig geradestehen muss, noch dazu wo er einen "angemessenen" Preis dafür bezahlt hat. Und den Tonfall den das Technikmuseum Ihnen gegenüber gewählt hat ist nicht versöhnlich, sondern Rechtsanwalt. Fazit: Jeder soll das bekommen, was er selbst einfordert... Daher ist die Beratung (die nicht die Welt kosten wird - v.a. nicht bei vorhandener Rechtsschutzversicherung - hier gilt das einfach als irgendein Beratungsgespräch) sicher der beste Weg, vielleicht unter der Prämisse der eingebrachten Argumente!

 

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 10
Anhang: link 
09.Oct.10 19:45
303 from 6534

Günter Denoth (A)
Beiträge: 66
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Günter Denoth

de.wikipedia.org/wiki/Gutgl%C3%A4ubiger_Erwerb_vom_Nichtberechtigten

Entschuldigt bitte den fehlenden link, den ich mangels Ediermöglichkeit auf diesem Wege nachreichen möchte. Ich hoffe die gewählte Weise ist so korrekt?

LG

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 11
Diebesgut bei ebay 
10.Oct.10 15:02
443 from 6534

Siegfried WALTHER (D)
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Siegfried WALTHER

Erst einmal recht herzlichen Dank dank alle, die geantwortet und mir damit etwas Ruhe über diese Sache gegeben haben! Ich werde mich mit dem Technikmuseum Berlin in Verbindung setzen und auch einen Anwalt konsolitieren. Der Gedanke, den Sie Herr Erb, ansprechen, kam mir auch kurzzeitig in den Sinn. Aber das Schreiben sieht "echt" aus und der Schreck war groß, sodass ich diesen Gedanken gleich wieder verwarf. Allerding sind ja "echt"-gemachte Schreiben im Computerzeitalter kein Problem. Mir ist auch wie bei Ihnen, Herr Nagel, eine Frist bis zum 21. 10. gesetzt. Allerdings stimmte die mir genannte Auktionsnummer. Aber Tatsache ist, ich weiß nicht mehr, um welches Gerät es sich handelt. Die Überschrift der Auktion, so wurde mir mitgeteilt, hieß: Volksempfänger von C. Lorenz mit Scala. Nun, ich besitze  keinen Volksempfänger von Lorenz. Allerding wissen wir alle, dass von "Laien" Radios, die halbwegs alt aussehen, gern in die Schublade "Volksempfänger" gesteckt werden. Ich werde also erst einmal genauere Informationen von der Anwaltskanzlei und dem Technikmuseum einfordern. Falls allgemeines Interesse besteht, werde ich auch gern über die weitere Entwickung der Dinge berichten.

Vielen Dank nochmal an alle!

Siegfried Walther 

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 12
DITO 
11.Oct.10 20:09
592 from 6534

Reiner Scholz (D)
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Reiner Scholz

Auch ich erhielt am 07.10.2010 ein Schreiben von vermutlich der gleichen Kanzlei.

Mein Kauf: ein Lorenz Universo. Die Auktionsnummer kann ich nicht mehr überprüfen, ich errinnere mich aber an den ungewöhnlichen Namen "gruenesampelmaennchen". Man kann das auch nachprüfen, indem man im betr. Zeitraum seine erhaltenen und abgegebenen Bewertungen aufsucht. Dort steht sogar der Kaufpreis.

Der Kauf war eine einzige Enttäuschung (AZ11 eingebaut, Sammelblock fehlte, Lautsprechermembran gerissen, eingenietete Glimmerkondens. teilw. entfernt usw) sodaß ich mich nat. unter Angabe dieser Mängel und unter erheblichem Verlust in Datteln zum Weiterverkauf entschloss. Käufer ist mir namentlich nicht bekannt, würde ihn aber beim nächsten Mal wiedererkennen. Mein Aufruf in der GFGF Börse blieb bisher ohne Erfolg.

Was geschieht denn, wenn ich das Gerät nicht mehr herbeischaffen kann?  Pikant in meiner Situation: der Kauf sollte 2 weitere Universo, die sich schon lange in meinem Besitz befinden, endlich komplettieren.

Ein Schreiben vom Berliner Polizeipräsidenten, laut RA- Schreiben ca 3 Monate später, habe ich mit Sicherheit nicht erhalten.

Ich habe den Anwalt angerufen und die Sachlage geschildert. Er will mir Fotos des Objektes senden.

Mein Anwalt meint, ich solle mir auch die Vollmachtserklärung im Original vorlegen lassen.  

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 13
? Mir ist da so einiges schleierhaft 
12.Oct.10 09:24
679 from 6534

Robert Latzel (D)
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Robert Latzel

Hallo,

ich stelle mir gerade vor, da wird ein vermutlicher Käufer eines angeblich gestohlenen Radios ausfindig gemacht:
DER soll das Gerät zurückgeben. Das deutsche Recht sieht vor, daß derjenige mit Zitronen gehandelt hat - will damit sagen, daß Käufer sein Gerät los ist, und sich bestenfalls zivilrechtlich das Geld vom Verkäufer zurückklagen kann.
So dieser nicht bekannt bzw. ausfindig gemacht werden kann, ihm der Verkauf dieses speziellen Gerätes nicht einwandfrei nachgewiesen werden kann - wie auch, wenn das Gerät z.B. auf dem Flohmarkt den Besitzer wechselte - dann ist dieser Weg der Geldrückforderung dauerhaft verbaut. Zudem kann er sich ja nicht einfach an die Besitzerermittlung der Diebstahlsversicherung (des Museums / Vorbesitzers bzw. an die der Polizei) anhängen, die ja die Besitzerkette aufklärte. Da geht es ja um ein anderes Delikt - der Hehlerei und nicht der eigentlichen Diebstahlsaufklärung.
So weit habe ich das Ganze noch verstanden. 

Was ich mir suspekt ist: Es kann m.E. nicht sein, daß nun von jedem bekanntwerdenden Käufer des Gerätes der Ersatz bzw. eine entsprechende Zahlung verlangt wird.
Es kann auch nicht sein, daß ein Gerät, welches nicht mehr vorhanden ist - sei es durch Weiterverkauf an Unbekannt bzw. weil es verschrottet / entsorgt wurde - vom letzten bekannten Besitzer ersetzt werden muss.

Denn wenn, dann hieße dies: Heute zahlt der letzte heute bekannte Besitzer.
Morgen findet man einen neuen "Letztbesitzer" heraus - der zahlt dann wieder,
und übermorgen wiederholt sich das Spiel...  

Auf diese Weise wäre das Ganze ja eine gute Besitzstandsvermehrungsmethode des angeblich Bestohlenen...

Zudem würde ich Eigentumsverhältnisse nachweisen lassen - war der Kläger wirklich rechtmäßiger Besitzer des Gerätes - und wie wird dies dokumentiert /nachgewiesen?! Eine eindeutige Identifikation und ein eindeutiger Eigentumsnachweis wäre doch mindestens dafür verlangbar - oder ist das jetzt zu viel verlangt?

R. Latzel

P.S.: Kann die die GFGF in dem Fall Unterstützung leisten - es handelt sich hier sicher um einen Präzedenzfall, der auch dort Beachtung finden sollte.

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 14
Anfrage beim DTMB 
12.Oct.10 13:40
747 from 6534

Dietmar Rudolph † 6.1.22 (D)
Beiträge: 2441
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Dietmar Rudolph † 6.1.22

Ich habe den stellvertretenden Direktor des DTMB, Herrn Prof. Joseph Hoppe, den ich persönlich kenne, auf das Problem hin angesprochen.

Er hat bestätigt, daß vor ca. 2 Jahren im DTMB eingebrochen und Radiogeräte entwendet wurden.

Beim DTMB wird z.Z. geprüft, ob mir eine Liste der entwendeten Geräte Zwecks Veröffentlichung im RM.org zur Verfügung gestellt werden kann. Das kommt dann zwar spät, aber vielleicht kann es trotzdem noch jemand vor Schaden bewahren.

Von Seiten des DTMB wird bedauert, daß die Ermittlungen in diesem Fall so langwierig waren.

Man wollte in jedem Fall die Diebe ermitteln. Anscheinend handelt es sich dabei um keine Radiosammler. Mittlerweile sind wohl 3 Personen (2 Männer und eine Frau) ermittelt und verurteilt.

Die meisten gestohlenen Geräte wurden vom "gruenesampelmaennchen" bei Ebay verhökert, während "olli065" anscheinend seltener in Erscheinung trat.

Das DTMB hat von allen gestohlenen Geräten Fotos der Polizei zur Verfügung gestellt. Alle Geräte waren inventarisiert, trugen jedoch nicht immer ein entsprechendes Inventarschild.

Es sind alle Ebay-Verkäufe (und die Käufer) von den o.g. Personen bekannt, so daß jeder mit einer entsprechenden Mitteilung rechnen muß, der bei diesen Leuten gekauft hat.

MfG DR

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 15
? ohne 
12.Oct.10 14:55
776 from 6534

Reiner Scholz (D)
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Reiner Scholz

Vielen Dank Herr Rudolph für diesen Vorstoß.

Nützlich wäre auch eine technisch versierte Ansprechperson mit der die "Besitzer" über bereits vorgenommene Veränderungen sprechen könnten, die wohl meist eine Verbesserung darstellen (siehe Fall Herr Nagel) und nicht ein unsinniger Rückbau in nicht originale Basteleien verlangt wird.

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 16
Bitte hört mit dem Zittern auf 
12.Oct.10 16:30
807 from 6534

Ernst Erb (CH)
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Ernst Erb

Sie haben eine Ware regulär gekauft und es gab keine Verdachtsmomente.
Bitte hört mit der Angst und Angstmacherei auf.

Wartet ab, was verlangt wird - und dann erst hier schreiben, falls da eine Forderung kommen sollte, die überzogen ist. Ich frage mich, ob die alle "gewöhnlichen Geräte" zurück haben wollen, denn eventuell müssen sie für die Versandkosten aufkommen und nicht sie.

Einfach abwarten, denn die müssen sich anstrengen, nicht Sie, die Sachen zurück zu bekommen.
Interessant wird für uns sein, wie das abläuft. Bitte hier auch nicht das Fragezeichen einstellen - auch nciht bei einer Frage. Es ist ja schon in einem geschützten Bereich ... und braucht nicht "oberhalb des Strichs" zu sein.

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 17
Sachstand heute? 
28.Nov.11 23:01
1043 from 6534

Eilert Menke (D)
Moderator
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Vielleicht interessiert es nicht nur mich, was aus der Sache inzwischen geworden ist, nachdem damals (Okt. 2010) doch recht viel "Wind" darüber gemacht wurde?

Gruß an Alle

EM

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 18
Rückgabe! 
29.Nov.11 19:23
1186 from 6534

Siegfried WALTHER (D)
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Siegfried WALTHER

Hallo Herr Menke und alle, die es interessiert!

Nach einigen Schriftwechsel, mit dem vom Technikmuseum Berlin beauftragten Anwalt, mußte ich das Gerät abgeben. In den vorangegangenen Schreiben hatte ich eine konkrete Beschreibung bzw. Nennung des betreffenden Gerätes gefordert, da in der ersten Aufforderung zur Rückgabe sehr allgemein von einem Volksempfänger Lorenz die Rede war. Dabei versuchte ich darzulegen, dass für "Laien" oftmals pauschal jedes Röhrenradio was halbwegs "alt" aussieht, als Volksempfänger betitelt wird. Anfangs stieß ich damit bei dem Herrn Anwalt auf völliges Unverständnis. Das gipfelte darin, dass er mir unterstellte, ich würde eine Herausgabe grundsätzlich verweigern. Schlußendlich, nach dem dritten Schreiben, bekam ich konkrete Angaben und schickte meinen Lorenz "Völkerbund 2" , aber wenigstens Portofrei, zurück. Fazit - So ein Erlebnis muss man nicht unbedingt haben ;-)

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Walther

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 19
Diebesgut und ebay . 
29.Nov.11 22:36
1259 from 6534

Jürgen Bauch (D)
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Jürgen Bauch

Es ist schon interessant,dass dieser Vorgang nach fast 3 Jahren noch zu einem Abschluß kam.

Leider für den Sammler und Käufer zu einer nicht befriediegenden Lösung !

Zum Thema ebay möchte ich hier noch einmal zur Rückverfolgung von Verkäufen und auch Käufen alle Sammler darauf hinweisen,alle Belege immer gut aufzuheben.

Da ich einen Handwerksbetrieb habe hatte ich in diesem Jahr eine Steuerprüfung.Alles soweit ok.

Bis zum Schluß die Finanzbeamte mir meine ebay Verkaufszahlen von 2008 und 2009 vorlegte !

Woher hatte sie diese ?

Sie verlangte den Nachweis über die Artikel die ich verkauft hatte.

Eine Nachfrage bei ebay ergab .Die Verkäufe werden nur 18 Monate gespeichert !

Gott sei Dank konnte ich in meinen Unterlagen noch alle Belege finden.

 

Also immer alles aufheben !

 

Mit freundlichen Sammler Grüßen

 

Jürgen Bauch

 

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 20
Kein wirkliches Ende... 
30.Nov.11 00:50
1283 from 6534

Bernhard Nagel (D)
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Bernhard Nagel

Mein "Fall" ist nach diversen Schriftwechseln mit der Anwaltskanzlei bis zum heutigen Tage ohne Rückgabe des UKW-Vorsatzsupers ergebnisoffen geblieben. Eine chronologische Zusammenfassung:

Nach dem ersten Schreiben der Kanzlei, in der noch eine falsche ebay-Auktionsnummer und kein Gerätetyp genannt wurde, wurde mir auf meine Einlassung die richtigen Angaben zur Auktion mitgeteilt.

Ich wollte es aber "genau" wissen und forderte Auszüge aus dem Museumsarchiv an. Diese trafen Anfang Dezember bei mir ein und es wurde eine Frist zur Rücksendung bis Mitte Dezember gesetzt.

Da mir aber bereits durch u.a. die Beschaffung der Röhren Kosten entstanden sind (was übrigens lange vor dem ersten Kontakt durch die Berliner Polizei lag), habe ich diesen Umstand geltend gemacht. Mein Argument war, dass das Gerät durch die Röhren und kleinere Arbeiten daran einen Wertzuwachs erfahren habe der ausgeglichen werden müsse.

Es wurde also eine genaue Kostenaufstellung an eingesetzten Material und Arbeit, also meine Gegenforderung "Ohne Präjudiz" verlangt, der ich gerne nachkam. Gleichzeitig liess ich erkennen, am Verbleib des Gerätes in meiner Sammlung interessiert zu sein und im Gegenzug einen finanziellen Ausgleich an das Deutsche Technikmuseum Berlin leisten zu wollen.

Dieses Schreiben (wie einige andere vorher auch) sandte ich im Dezember per email an die Kanzlei. Offensichtlich ging meine Aufstellung dort verloren bzw. wurde nicht beachtet, denn am 11. Februar 2011 wurde mir eine Frist bis zum 21.2. zur Abgabe der Gegenforderung gesetzt!

Ich wies auf die bereits im Dez. 2010 gesandte email hin und schickte sie erneut ab. Und danach passierte... bis zum heutigen Tage nichts mehr! Keinerlei Reaktion mehr vom Anwalt, der wohl inzwischen eine Kosten/Nutzenrelation gezogen hat die ihn bewogen hat die Sache einfach ruhen zu lassen...

So steht der Blaupunkt UKW-V zwar noch bei mir, aber eine Klärung gibt's bis heute nicht. Vielleicht sollte ich mal um eine abschliessende Stellungnahme der Kanzlei bitten..:))

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 21
Abschluss: Blaupunkt UKW-V wieder im Museum! 
10.Dec.13 20:39
1490 from 6534

Bernhard Nagel (D)
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Bernhard Nagel

Dieser Fall war längst vergessen und ich dachte "da passiert doch nichts mehr", bis ich am 17. Oktober 2013 einen Anruf vom  Berliner Anwaltsbüro bekam! Der Vorgang knüpfte trotz bald 3 Jahren Pause dort an, wo die Kommunikation mit dem Anwalt im Februar 2011 endete.

Meine damalige Kostenaufstellung an das DTMB sei genehmigt und ich solle das Radio nun zurückgeben ...

Ein Versuch, den netten kleinen Vorsatzsuper in der Sammlung zu halten, bestand in einem Übernahmeangebot an das Museum gegen eine zu leistende Ausgleichszahlung. Natürlich musste das scheitern, denn Museumsinventar sei nun mal nicht verkäuflich wurde mir mitgeteilt..:)

Schweren Herzens wurde der Apparat gut verpackt und auf die Reise nach Berlin gebracht wo er heute eintraf. Immerhin stand der Empfänger gut 5 Jahre in meiner Sammlung. Vielleicht findet sich mal Ersatz, denn die Lücke würde ich gern wieder schliessen. Zumindest bleiben im RMorg viele schöne Bilder!

 

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 22
UKW-V zur Museumsseite verlinkk 
10.Dec.13 21:20
1511 from 6534

Heribert Jung (D)
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 23
Echter Diebstahl und die Auflösung 
11.Dec.13 05:34
1575 from 6534

Ernst Erb (CH)
Ratsmitglied
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Ernst Erb

Zusammenfassend kann man festhalten, dass wer kein Hehler ist, hat auch keine Strafe zu befürchten. Der Käufer hat aber die Pflicht, etwas zurück zu geben. Früher hätte man sagen können: Aufgepasst vor "zu interessanten Schnäppchen", denn das könnte Hehlerware sein. Heute ist die Situation anders: Bei eBay bestimmen normalerweise die Käufer den Preis, was zur Folge hat, dass er meist unauffällig ist.

Man kann aus dem ganzen Thread lernen. Zudem sind auch keine allzu persönliche Angaben sichtbar, also stelle ich in die Öffentlichkeit. Falls jemand begründet dagegen ist, bitte per eMail melden (Link unten).

Wir sollten auch zur Kenntnis nehmen, dass 99,9 % der Fälle normal ablaufen und nicht Diebesgut sind.
Die Ratschläge sind aber gut, Unterlagen zu behalten - für den Fall. Tatsächlich kann jemand über Jahre Hehlerware verstecken, um eher unentdeckt dann doch über eBay verkaufen zu wollen. Der direkte Kauf ist in dieser Hinsicht aber riskanter für Hehlerware. Der Verkäufer denkt vielleicht zu Recht, dass da keine Behörde so leicht kontrollieren kann.

Vermeiden Sie in jedem Fall, Sachen zu verkaufen, bei denen Sie annehmen könnten, dass es Hehlerware ist, denn der Hehler ist nicht besser als der Stehler - und beide kommen zu ähnlicher Verurteilung. Sie dürfen auch nicht Ware aufheben, von der Sie annehmen könnten es sei gestohlenes Gut.

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