Rundfunkgeschichte Generalgouvernement Polen 1939 - 1945

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ID: 241234
Rundfunkgeschichte Generalgouvernement Polen 1939 - 1945 
02.Jan.11 14:53
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Wolfgang Lill (D)
Redakteur
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Wolfgang Lill

Herr Maurycy Bryx, Warschau, hat bei "historiaradio.neostrada.pl" einen interessanten bebilderten Beitrag gebracht.

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Wir wollen kein Linkgrab werden 
02.Jan.11 15:03
5 de 15423

Ernst Erb (CH)
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Ernst Erb

Lieber Herr Lill
Vielen Dank für diesen interessanten Hinweis. Allerdings: Wenn wir alle einfach Links auf gute Seiten legen, dann sind wir später unweigerlich einfach ein Linkgrab. Ich habe Ihren text etwas verändert und den Link gelöscht. Die Adresse ist so aber zu finden.

Ich werde jemanden gegen Bezahlung beauftragen, den Beitrag zu übersetzen, sofern der Autor damit einverstanden ist.

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Rundfunkordnung Generalgouvernement v.7.Mai 1940 
10.Jan.11 19:11
286 de 15423

Wolfgang Lill (D)
Redakteur
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Wolfgang Lill

Inzwischen hat mir Herr Dr. Obstawski (Mitglied im RM)

die Verordnung über den Besitz und Betrieb von Rundfunkempfangsgeräten im Generalgouvernement vom 7.Mai 1940 bereitstellen können.

Mit dieser Verordnung trat die Verordnung vom 15.Dezember 1939 über die Beschlagnahme und Abgabe von Rundfunkgeräten im Generalgouvernement außer kraft.

Nach dieser Verordnung hatten alle Polnischen Bürger Rundfunkempfangsgeräte, Detektoren, Kopfhörer , Lautsprecher, Antennenanlagen gegen entsprechende Quittung abzugeben.

 

Bei Herrn Bereszowski findet sich ja beim Telefunken Modell 143 GW-G eine Werbung für das Gerät in polnischer Sprache.

Nach dieser Verordnung kann ich mir zumindestens erklären, das es wohl nach Einzug aller Geräte wieder Genehmigungen für den Betrieb von Rundfunkgeräten für polnische Bürger gab.

Bei diese Geräten waren ja grundsätzlich  3 Festsender fest einprogrammiert. Die Manipulation an der verplombten Rückwand war unter hohe Strafe gestellt.

Ob Warschau, Lemberg oder Krakau auch Sendungen oder Durchsagen in polnischer Sprache brachte oder nur in deutsch sendete, diese Frage hat mir bislang noch niemand beantworten können.

 

Hierzu gibt es jedoch umfangreiches Material:

Einzelveröffentlichungen des deutschen historischen Institutes Warschau 2006

was ich gegenwärtig durcharbeite. Möglicherweise gelingt es uns gemeinsam und mit Hilfe weiterer Mitglieder und Freunde des RM, in dieses dunkle Kapitel der Geschichte Licht zu bringen.

 

Anlagen:

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Besetzung Polens von 1939 - 1945 - Besitz von Radios 
21.Jan.11 15:09
373 de 15423
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Ernst Erb (CH)
Ratsmitglied
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Ernst Erb

Nun habe ich die an Nina Seiler aufgegebene Übersetzung aus dem Polnischen erhalten. Vielen Dank an Nina - und vor allem an Maurycy Bryx, der erlaubt hat, seinen Beitrag zu übersetzen und bei uns zu veröffentlichen. Um den Beitrag mit allen Originalbildern (Grösse) zu erhalten, hat Wolfgang Eckardt ein sehr schön aufgemachtes und mit Links versehenes PDF (2.8 MB) erstellt, das ich als Anhang bringe. Vielen Dank für seine mustergültige Arbeit - einfach von sich aus!

Beitrag von Maurycy Bryx, Warschau:
Nachdem die deutsche Armee 1939 in Polen eingefallen war und die westlichen Gebiete beschlagnahmt hatte, gab die Besatzungsmacht Verordnungen heraus, welche den Besitz und die Verwendung von Radioempfängern regulierten. Die ersten Bekanntmachungen zur unverzüglichen Abgabe (bis zum 5. November) von Radiogeräten an die Polizeikommissariate erschienen in Warschau am 10. Oktober 1939. Das Verordnungsblatt des Generalgouverneurs für die besetzten polnischen Gebiete vom 15. Dezember 1939 sanktionierte für dieses Gebiet die rücksichtslose Konfiszierung aller Radios, welche der polnischen Bevölkerung gehörten. Die Geräte mussten unverzüglich abgegeben werden, der endgültige Termin der Abgabe an die Behörde der Lokalverwaltung oder an die Polizei war der 25. Januar 1940. Bürger deutscher Herkunft waren nur dazu angehalten, ihr Radio anzumelden und registrieren zu lassen. Die Verordnung wurde befolgt, da bei Nichteinhaltung Gefängnis- oder Todesstrafe drohte.

 

 

Bilder oben:
Bestätigungen der Ablieferung von Radioempfängern in den Distrikten Krakau und Lublin.


Nach der Gründung des Distriktes Galizien im August 1941 galt auch auf diesen Gebieten der Befehl zur Abgabe von Radioempfängern.

Abgabedokument für ein Elektritradio inkl. Lautsprecher an das Postbüro in Broszniów.



Der lakonische Text der „Dokumente“ rief bei denjenigen, die Radios abgaben, keine Zweifel darüber hervor, dass sie diese für immer verloren. Im Folgenden wurden die Radios von den Lagerpunkten an die deutsche Bevölkerung oder deutsche Institutionen verteilt - oder aber vernichtet.

Beleg für die Bezahlung des Betrags zugunsten des Fonds der NSDAP-Propagandaabteilung in Bielsko, welcher eine berechtigte Person für den Erhalt eines Radios zu begleichen hatte - siehe im PDF. Das Dokument betrifft einen zuvor bei einem polnischen Bürger beschlagnahmten Empfänger der Marke Philips Typ 33A. Der Betrag für das von der NSDAP an Deutsche abgegebene Radio betrug 50 Reichsmark.

Ein zusätzliches Motiv zur Befolgung der Verordnung war der allgemeine Terror, welcher gegenüber der polnischen Bevölkerung ausgeübt wurde sowie die Haus- und Wohnungsdurchsuchungen. Es ist allerdings bekannt, dass Besitzer von Empfängern, welche sich fürchteten, diese länger zuhause aufzubewahren, ohne ihn jedoch der Besatzungsmacht abliefern zu wollen, sie zum Teil auch ins Treppenhaus oder den Innenhof stellten und somit jemand anderem die risikohafte Weiterbenutzung ermöglichten, oder die Radios einfach zerstörten. Im Prinzip wurden alle Radioempfänger, die auf den Seiten des Museums präsentiert werden, während der Besatzung konspirativ benutzt. Zu diesem Ziel wurden durchdachte Verstecke angefertigt, zum Beispiel eingemauert zwischen Kachelofen und Wand oder unter dem Tischblatt befestigt etc. Die Aktion der Radiorequirierung trug aber nach Meinung von Hans Frank nicht den erwarteten Erfolg. Aus Amtsnotizen vom 2. März 1940 geht hervor, dass zum Beispiel in Warschau 60% der 140‘000 registrierten Apparate abgeliefert wurden. So konnte das Radiohören weiter betrieben werden, allerdings für die polnische Bevölkerung in einem stark eingeschränkten Maß.

Das Bild zeigt einen Raum des Postamtes in Warschau (1939),
in dem die Besatzer die von Polen beschlagnahmten Radioempfänger lagerten.

Ab dem 13. April 1940 werden neue Verordnungen veröffentlicht, die den Besitz und die Verwendung von Rundfunkempfängern im Gebiet des Generalgouvernements endgültig regeln. Wer sich um ein Möglichkeit der Verwendung eines Radios bewarb, musste eine „Radiogenehmigung“ haben, welche von der Deutschen Post Osten herausgegeben wurde. In der Praxis hieß das, dass deutsche Bürger, Volksdeutsche oder Kollaborateure zu einer solchen Genehmigung zugelassen waren. Das Recht, ein Radio zu erwerben und zu besitzen hatten manchmal auch die Arbeiter der weiterhin tätigen Radiobetriebe auf dem Gebiet des Generalgouvernements, zum Beispiel der ehemaligen polnischen Philips-Betriebe. Dieses Recht wiesen sie jedoch größtenteils ab, denn dies konnte von Mitbewohnern falsch interpretiert werden. Der Bereich und die Art und Weise der Radiobenutzung, welche durch die Genehmigung zugestanden wurde, war sehr präzise und detailliert geregelt. Die berechtigte Person nahm die volle Verantwortung unter drohender Gefängnisstrafe auf sich, für den Schutz des Radios, die geforderte Art der Benutzung und die Auswahl der Personen, welche die Sendungen hören durften, zu sorgen. Zum Beispiel war es nicht erlaubt, Notizen zu den gehörten Sendungen zu machen, ihren Inhalt zu verbreiten oder überhaupt zu informieren, dass solche ausgestrahlt wurden. Strengstens verboten waren jedwelche Versuche der Reparatur. Die Radiogeräte waren mit einem Siegel versehen, für dessen Zustand der Besitzer verantwortlich war. Versuche, ausländische Stationen abzuhören, wurden streng bestraft.

Ein Teil der durch die deutsche Administration konfiszierten Geräte wurde vernichtet, andere kamen zu berechtigten Zivilpersonen oder wurden zur Ausstattung von Armeequartieren verwendet. Es scheint, dass die in Polen gesammelten Erfahrungen der Radiorequirierung 1939 der gut organisierten und durchdachten Aktion „Ostspende“ 1941–1943 der deutschen Administration dienten. Die Aktion „Ostspende“ bestand darin, Radiogeräte von Handelsfirmen und Bürgern unterworfener europäischer Staaten zu übernehmen, um sie anschließend an die Besatzungsadministration der während der Ostoffensive eingenommenen Gebiete weiterzuleiten. Man würdigte somit den Bedarf an breitflächiger Information und Propagandainfiltration in ausgedehnten Gebieten, in denen vor der Besatzung die kabellose Radiophonie nur marginal entwickelt war. Diese Bedürfnisse waren auch der Motivationsgrund der erneuten Verschiebung der Radiogeräte produzierenden Firmen weiter in die im Osten gewonnenen Gebiete, zum Beispiel die Radiobetriebe in Minsk (Belarus, Weißrussland).

Requiriertes Radiogerät als Ausrüstung des Warschauer Militärspitals.

 

Requiriertes Radiogerät der Staatlichen Tele- und Radiotechnischen Betriebe
(PZT Modell 132B) im Einsatz bei einer Einheit der Wehrmacht.

In den besetzten Gebieten wurden einige ehemalige polnische radiotechnische Firmen durch die Okkupationsmacht reaktiviert und führten somit die Produktion für diese weiter: IKA in Łódź, Amplion (die ehemaligen Marconi-Betriebe) in Warschau, Philips-Werke in Warschau, DeRuFa Warschau (ehemalige PZ Telefunken, Warschau), Korona in Warschau, Horkiewicz in Warschau, Polton in Warschau, WABO in Warschau, Tunsgram in Warschau, PZT wurde umbenannt in "Staatliche Fernmeldewerke".

Werkausweis der Philips-Werke in Warschau, gültig bis August 1944.
Die Philips-Werke waren bis zum Ausbruch des Warschauer Aufstandes tätig
und wurden danach nach Wien evakuiert.

In den Philips-Werken agierte während der Besatzung eine starke, getarnte Zelle der AK (Armia Krajowa, Heimatarmee). Diese belieferte in radiotechnischen Arbeitsgruppen die Untergrundstrukturen der AK und sabotierte erfolgreich die Produktion von militärischen Funkgeräten für die deutsche Kriegsmarine.

 

Öffentliche Leitungsradiophonie.
Bereits am 16. Oktober 1939 trat ein formales Verbot der polnischen Sprache im Radio in Kraft. Außerdem wurde eine Verordnung eingeführt, welche die ausnahmslose Ablieferung der Radiogeräte durch die Zivilbevölkerung und polnische Institutionen forderte. Informationen und Verfügungen sollten ausschließlich durch die Besatzungsmacht bekannt gegeben werden, - durch ein Netz von Lautsprechern in den Straßen. Diese Lautsprecher - „szczekaczki“ genannt (wörtl. „Bellerchen“) - wurden an belebten Orten der Stadt angebracht. In Warschau befand sich die Schaltzentrale der Straßenlautsprecher im Brühl-Palast.

Montierter Lautsprecher bei der Bonifraterska-Straße.

Lautsprecher beim Kiliński-Denkmal.

 Lautsprecher am Trzech-Krzyży-Platz. Photo ca. 1941.

Die Straßenlautsprecher in Warschau waren bis zum Ausbruch des Warschauer Aufstandes in Betrieb.

Zerstörter Lautsprecher in den Ruinen der Altstadt,
geschossen nach dem Aufstand. Photo 1945.

Im Generalgouvernement waren die folgenden Sendestationen tätig: Weichsel – die ehemalige Warszawa I, Lemberg – ehemalige Station Lwów, Wilna – ehemals Wilno, Warschau – ehemals Warszawa II, Baranowicze. Ausserhalb des Generalgouvernements: Posen – ehemals Poznań, Litzmannstadt – ehemals Łódź, Kattowitz – ehemals Katowice, Danzig I, welche über die Sendefrequenz der Vorkriegsstation in Toruń sendete. Alle Stationen gaben das Berliner Programm wieder. Die Stationen im Generalgouvernement hatten kleine, lokale Sendefenster. 1943 waren offiziell 30‘000 Radioabonnenten registriert, praktisch ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit. Gleichzeitig wurde im Generalgouvernement in größeren Stadtzentren große Plätze und belebte Straßen mit Radio bespielt, dies mithilfe der oben erwähnten Lautsprecher (szczekaczki).

Militärkanzlei in Jarosławie mit requirierten Empfängern.
Links ein Radio der Wilnauer Firma Elektrit, Modell Splendid, daneben
von den Warschauer Philips-Werken Modell 947. Photo 24.12.1939
.

 

Liste der durch die NSDAP für Deutsche zum Empfang freigegebenen Statiionen.
Die Sender der Schweiz fehlen vollstänig.

 


Ein Hinweis, der durch die deutschen Radioproduzenten seit Kriegsausbruch
unter einem Bedienknopf des Empfängers angebracht wurde.
Er sollte an das Verbot des Abhörens ausländischer Stationen erinnern.

Außerhalb des Generalgouvernements, in den Gebieten Polens, welche administratorisch dem Dritten Reich angeschlossen waren, war die Bevölkerung verpflichtet, Radiogeräte anzumelden und sich nach erteilter Erlaubnis registrieren zu lassen. Die polnische Bevölkerung war in der Regel von diesem Recht ausgenommen. Die Kosten für das Abonnement beliefen sich auf 2 Reichsmark monatlich und betrugen somit ebenso viel wie jene auf deutschen Gebieten vor 1939.

Bescheinigung einer Radioanmeldung aus den in das Dritte Reich inkorporierten polnischen Gebieten sowie eine Empfangsbescheinigung für Radiogebühren.

 

Verordnungsblatt betreffend Besitz und Verwendung von Rundfunkempfangsgeräten.

 

Rundfunkgenehmigung des Dritten Reiches vom Generalgouvernement.

Marken für die Bezahlung der Radiogebühren.

Der monatliche Betrag für ein Abonnement im Generalgouvernement belief sich auf 4 Złoty, unabhängig davon, ob das Abo für einen Detektor- oder Röhrenapparat galt. Die Marke mit dem aufgedruckten Betrag wurde hinten auf die Radiogenehmigung geklebt, diejenige mit A blieb bei den Amtsdokumenten der Post als Nachweis der Bezahlung. Die ‚Markenbezahlung‘ trat am 1. Juli 1940 in Kraft und wurde bis zum Ende der Okkupation aufrechterhalten.

Als Ergebnis der Aktion wurden nicht nur die Radioempfangsgeräte polnischer Produktion unwiderruflich zerstört, sondern auch die Archive des Polnischen Rundfunks inklusive Phonothek und Magnetaufnahmen (Träger dieser Aufzeichnungen waren Spulen aus Stahldraht). Der Polnische Rundfunk hatte vor dem Krieg die wichtigsten Ereignisse des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens des Landes archiviert.

Weitere Bilder finden Sie im PDF. Hier lediglich den Text - inkl. Hinweise zu den Bildern im PDF zur Orientierung über den Inhalt.

 

Ein von der Firma Korona (in den Fertigungsstraßen von Philips in Warschau) hergestelltes Gerät, Modell 108a, ca. 1942/43. Es war für die „berechtigten“ Einwohner des Generalgouvernements vorgesehen. Es besaß keine Skala oder Abstimmmöglichkeit. Auswählen konnte man durch einen Schalter mit drei Positionen für voreingestellte Filter zum Empfang einzig lokaler, starker Sendestationen. Ein ähnliches Modell wurde auch von der Firma Kosmos in Warschau hergestellt.

Ein Gerät der Firma Telefunken, Modell 143 GW-G, wurde 1943 extra projektiert und produziert für den Bedarf des Rundfunkempfangs im Generalgouvernement. Planmäßig hätte er auch für die polnische Bevölkerung zugänglich sein sollen – daher fehlt diesem Modell die Möglichkeit, andere Stationen zu suchen außer den 3 fest abgestimmten Stationen. Das verwandte Telefunken Modell 143 GW, (in 2 Versionen) welches für den Verkauf außerhalb des Generalgouvernements vorgesehen war, hatte die gesamte Skala.

Nach der Niederlage von Stalingrad entstand ein Entwurf zur Liberalisierung des Zugangs zu Radiogeräten für Polen, um somit die Wirkung der Propaganda zu verstärken. Die Besatzungsmacht verzichtete schließlich auf die Verteilung nicht nur dieses Modells, sondern gab auch den vereinfachten Zugang und die Verbreitung von Radiogeräten in den besetzten Gebieten allgemein auf. Das Gerät wurde ausschließlich der berechtigten deutschen Bevölkerung verkauft. Eine gewisse Anzahl Apparate fiel während des Warschauer Aufstandes in die Hände der polnischen Bevölkerung. Radioempfänger ohne Skala, ohne Abstimmmöglichkeit, nur mit schwacher Feineinstellung, waren imstande, lokale Sender auf den vorbestimmten Frequenzen zu empfangen. Die drei Sendestationen waren Lemberg, Krakau und Weichsel.

Radio des Typs DKE 1938, entworfen 1938 auf Anordnung des Reichspropagandaministers (Göbbels). Er wurde mit dem Gedanken gebaut, möglichst große Massen der deutschen Gesellschaft mit propagandistischen Sendungen zu erreichen. Die Herstellung in sämtlichen radiotechnischen Produktionsbetrieben des Dritten Reiches war obligatorisch. In den besetzten Gebieten Polens wurde er in den folgenden erneut in Betrieb genommenen Firmen produziert: IKA (JKA Litzmannstadt) und den ehemaligen Telefunken-Werken in Warschau, DeRuFa (Deutsche Rundfunkempfängerfabrik Warschau GmbH). Bestückt mit nur einer Empfangsröhre VCL11 und der Gleichrichterröhre VY2, so dass nur starke lokale Sender empfangen werden konnten. Es gab die Möglichkeit beschränkten Suchens und der Abstimmung auf starke Stationen. Preis: 35 Reichsmark.

Radiomodell "Pionier", produziert in Minsk, Belarus (zwischen dem 24.12.1940 und Juni 1941). Das im PDF abgebildete Exemplar hat die Seriennummer 17068.

Nach dem Einmarsch der sowjetischen Armee in Wilna 1939 wurde die Wilnaer Fabrik "Elektrit" demontiert und mit einem Teil der Belegschaft nach Minsk verlagert - in die Schreinereibetriebe Molotov. Dort wurde die Produktion wieder aufgenommen, zum Teil gestützt auf Arbeitsgruppen und Modelldokumentationen, die noch in Wilna für die Saison 1939–40 vorbereitet wurden. Die übrigen Radioausführungen wurden den Versorgungsmöglichkeiten des lokalen Marktes angeglichen. Das abgebildete „Pionier“-Modell wurde von einem früher ausgearbeiteten Modell „Herold“ von "Elektrit" kopiert. Außerdem wurden die Modelle „KIM“ und „Marschal“ hergestellt, ebenfalls in Anlehnung an frühere "Elektrit"-Modelle: „Regent“ und „Komandor“.

Die Produktion in Minsk wurde im Dezember 1940 wieder aufgenommen und währte bis zum Einmarsch der deutschen Streitmacht im Juni 1941. Danach wurde die Produktion weitergeführt, nun bereits unter der Besetzung des gesamten Belarus. Nach dem Krieg wurde die Fabrik wieder aufgebaut, wobei sich die Produktion erneut auf alte "Elektrit"-Entwürfe stützte, unter anderem wurden noch mehrere tausend Geräte des Modells „Pionier“ hergestellt.

Die graphische Darstellung blieb im Vergleich mit den Ausführungen der Skalen der Vorkriegszeit praktisch dieselbe (ausser der kyrillischen Beschriftung, dem neuen Produzentennamen und Firmenlogo). Interessant ist die Tatsache, dass auf der Skala alle polnischen Radiostationen der Vorkriegszeit belassen wurden, welche aber bereits nicht mehr unter den aufgeführten Namen tätig waren.

Modell Pionier, produziert nach der Übernahme der Molotov-Fabrik durch die Deutschen (1941). Von der Skala wurde der Name der Fabrik entfernt. In das Firmenlogo wurden anstelle des Sterns die Jahreszahl 1941 sowie das Zeichen V hineingeschrieben. Ein Teil der sowjetischen Sender wurde weggelassen, die Beschriftung in lateinischen Buchstaben ausgeführt. Die Namen der polnischen Stationen wurden gemäß der unternommenen Änderungen, welche in den besetzten Gebieten galten, eingetragen. Das abgebildete Modell – Nummer 20735 – hat hinten auf dem Chassis eine "Marke" befestigt, die ohne plastische Änderungen von der ehemaligen weißrussischen Molotov-Fabrik übernommen wurde.

Radiogerät, produziert durch die Firma IKA in Łódź für die Saison 1938–39. Nach dem Einmarsch der deutschen Armee wurde die Fabrik mit ihren Vorräten an unvollendeten Apparaten übernommen. Die Skala mit den Namen der polnischen Stationen entfernte man und ersetzte sie mit einer neuen Skala, die eingedeutschte Namen der Stationen aufwies. Analog dazu erschien auf der Skala der neue Fabrikname IKA Litzmannstadt.

Informationsbulletin mit Abhörprotokollen, welches in Warschau während des Warschauer Aufstandes durch „Polska Podziemna“ („Untergrundpolen“) herausgegeben wurde (25. August 1944).

Illegale Schrift mit Abhörprotokollen. „Iskry Anteny Polskiej“ („Funken der polnischen Antenne“) 1.–7. September 1940, herausgegeben durch „Polska Podziemna“.

„Wiadomości Radiowe“ („Radionews“) 8. Mai 1945. Eine der ersten Zeitungen, welche in den von der deutschen Besatzung befreiten Gebieten Polens herausgegeben wurde (von PKWN – Polski Komitet Wyzwolenia Narodowego, Polnisches Komitee der Nationalen Befreiung), zusammengestellt aus Abhörprotokollen. Die Bürger durften auch damals keine Radios besitzen.

Abgabedokumente für Radios: in Chorzów am 12. Februar 1945 an den Stadtkommandanten gleich nach der Beschlagnahme Chorzóws; in Cieszyn am 5. Mai 1945 an die lokale Einheit der MO (Milicja Obywatelska, Bürgermiliz).

In den von der deutschen Besatzung befreiten Gebieten galt eine absolute Abgabepflicht für Radios in Bürgerbesitz; es wurde mit Todesstrafe gedroht. Dies regelte ein Dekret des Polnischen Komitees der Nationalen Befreiung unter dem Titel „Über den Schutz des Staates“ vom 30.10.1944, ausgerufen am 3.11.1944 mit Gültigkeit ab dem 15.08.1944(!). Aufgrund dieses Dekretes musste man die während der deutschen Besatzung versteckt gehaltenen Geräte unverzüglich abgeben, wobei man bei den Abgabestellen der Bürgermilizeinheiten oder der zuständigen städtischen Kommandantur eine Quittung bekam. Leider sind auch Fälle bekannt, wo die Strafe wegen Verstoß gegen das Dekret ausgeführt wurde.

Dieses Dekret wurde mit dem Beschluss des Ministerrates am 26. Juni 1945 aufgehoben. Der Beschluss eröffnete die Möglichkeit, Geräte registrieren zu lassen. Es wurde auch der Tarif für die Radiobenützung festgelegt (welcher bis Ende 1948 gültig war).

Das Gesetz zu Post, Telegraphie und Telephonie, Art. 29, Gesetzblatt 63, Pos. 481 legte die Strafe für das Benutzen von nicht registrierten Radios auf bis zu 3 Monate Gefängnis und 3000 Złoty Geldbuße fest.

Quittung für ein requiriertes Radio (Telefunken mit Tastatur) der Kreisbehörde für öffentliche Sicherheit in Włocławek, 1945.

Erste Quittungen für die Bezahlung der Radiogebühren, nachdem das Verbot des Radiobesitzes für die Zivilbevölkerung aufgehoben worden war, 1945.

Siehe Anhang von Wolfgang Eckardt.

Anlagen:

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Das PDF mit allen Bildern ist nun da. 
25.Jan.11 16:11
535 de 15423

Ernst Erb (CH)
Ratsmitglied
Beiträge: 5741
Anzahl Danke: 65
Ernst Erb

Der durch Wolfgang Eckardt in ein PDF gebrachte Beitrag ist nun ebenfalls vorhanden - also sind nun alle Bilder gezeigt, ohne dass dieser Thread zu viele KB umfasst. Den Eitrag habe ich vom internen Talk in "Texte" verschoben.

Das zeige ich hier mit neuem Post an, damit das nochmals in der Tagesliste erscheint und somit von Suchmaschinen leichter erfasst werden kann. Nach fünf Tagen werde ich diesen zusätzlichen Post wieder löschen.

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