Tr.Gl. - Definition

ID: 51726
Dieser Artikel betrifft das Bauteil: Zur Röhre/Halbleiter

Tr.Gl. - Definition 
09.May.05 17:18
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Jens Dehne (D)
Redakteur
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Diese "Trockengleichrichter", verwendet zur Gleichrichtung der Wechselspannung(en) und somit zur Bereitstellung der Anodenspannungen und Hilfsspannungen für Röhrenschaltungen oder auch zur Gleichrichtung von Versorgungsspannungen in anderen elektrischen Geräten, existieren als Einweggleichrichter (2 Anschlüsse), Zweiweggleichrichter (3 Anschlüsse) und als Brückengleichrichter (4 Anschlüsse).

Die Bauformen hierfür können sehr unterschiedlich sein.

Andere Gleichrichter, wie bspw. in Demodulatoren, in Regelkreisen oder für Messzwecke sollen an dieser Stelle nicht dargestellt werden. Allerdings können diese auch "Selengleichrichter" sein.

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